Unser Angebot: 

Schulden- und Insolvenzberatung

  • Außergerichtliche Schuldenregulierung
  • Finanz- und Haushaltsplanung
  • Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Forderungsprüfung
  • Hilfestellung beim Insolvenzantrag
  • Vertretung im Insolvenzverfahren  
  • Schulungen für Multiplikatoren
  • Vorträge für interessierte Gruppen
  • unternehmensinterne Beratungen

Das Konfliktbüro Alsdorf ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als geeignete Stelle nach § 305 InsO anerkannt worden. Somit können wir die nötigen Bescheinigungen über das Scheitern der außergerichtlichen Einigungsbemühungen ausstellen. Diese Bescheinigung ist im Verbraucherinsolvenzverfahren Voraussetzung bei der Antragstellung. 

  

Wir führen nach Absprache mit unseren Klienten die gesamten Verhandlungen mit den Gläubigern und füllen alle nötigen Antragsunterlagen aus.

Was bietet die Schulden- und Insolvenzberatung?

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten seine Schulden zu tilgen. Dies ist immer Abhängig von den persönlichen und finanziellen Gegebenheiten und Wünschen unserer Klienten.

Zunächst sollten nach der Aufstellung von Haushaltsplänen und nach der rechtlichen Prüfung der Forderungen (Richtigkeit, Verjährung usw.) die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt werden. Diese sind zum Beispiel:

  • Ratenzahlung: man vereinbart mit den Gläubigern eine Ratenzahlung auf eine festgelegte Zeit zur Tilgung der Schuldsumme
  • Einmalzahlung: man vereinbart mit den Gläubigern eine einmalige größere Zahlung zur Ablösung der Verbindlichkeiten
  • Inolvenzverfahren: man durchläuft nach einem Vorverfahren eine sogenannte Wohlverhaltensperiode, die 3 Jahre dauert und kann danach von seinen restlichen Schulden befreit werden.

Wie funktioniert das Verbrauchinsolvenzverfahren?

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Phase 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch

  • Pflicht vor Antragstellung

Phase 2: Antragstellung beim Gericht

  • die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Bemühungen und ausgefüllter Antrag muss eingereicht werden
  • ggf. Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens

Phase 3: Insolvenzverfahren

  • Feststellung der Vermögens- und Schuldensituation
  • Verwertung des vorhandenen Vermögens
  • Festlegung des Treuhänders und aller Termine

Phase 4: Wohlverhaltensperiode

  • Abtretung des pfändbaren Einkommens an den Treuhänder
  • Verpflichtung zu zumutbarer Arbeit
  • Einhaltung verschiedener Obliegenheiten
  • Verteilung von anfallenden Erbschaften zur Hälfte
  • Dauer: insgesamt 3 Jahre (ab Verfahrenseröffnung)
  • zum Ende: Restschuldbefreiung

Welche Kosten fallen an?

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Das Konfliktbüro ist eine gewerbliche Schulden- und Insolvenzberatungsstelle und berechnet für die Beratung und Begleitung Kosten, die der Ratsuchende selbst tragen muss. 

Für Bezieher von Bürgergeld (ehem. Harz4/ ALG 2) und Grundsicherung (Sozialhilfe) aus der StädteRegion Aachen gibt es bei den zuständigen Behörden (Jobcenter und Sozialamt) Gutscheine für die Beratungskosten.

  

Wir verfügen über Fachpersonal, dass aufgrund langer Berufserfahrung und Aus- und Weiterbildung seriöse und rechtlich fundierte Arbeit leistet. Die Kosten, die für die einzelnen Phasen anfallen werden im Vorfeld offen gelegt. Es sind keine Beiträge oder sonstige Kosten zu zahlen.