Unser Angebot: 

Gesetzliche Betreuung

Berufsbetreuer/innen beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die aufgrund festgestellter Beeinträchtigungen ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit an der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Das zuständige Betreuungsgericht bestellt eine Betreuerin/einen Betreuer. Dieser steht dem Menschen in rechtlichen Fragen zur Seite.

Das Betreuungsrecht ist 1992 in Kraft getreten und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigung mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet.

Wie Betreuungen eingerichtet werden:

Aufgabenkreise der Betreuung: